Fahrschüler*innen brauchen Führerscheine und Fahrschulen endlich Hilfe

Fahrschüler*innen brauchen Führerscheine und Fahrschulen endlich Hilfe

Startdatum
6. Februar 2021
Petition an
Angela Merkel (CDU) (Kanzlerin der Bundesrepublik Deutschland) und
12.002 Unterschriften:Nächstes Ziel: 15.000
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Sascha Fiek

Die Lockdowns und die Coronakrise haben die Fahrschulbranche schwer getroffen. Es sind nicht nur viele Fahrschulinhaber*innen in wirtschaftliche Existenznot geraten, sondern es hat sich ein gewaltiger Rückstau an Führerscheinausbildungen gebildet, der an vielen Stellen kaum mehr bewältigt werden kann. 

Ein bundesweiter Mangel an Fahrlehrer*innen, zumindest mancherorts fehlende Prüfplätze und zum Teil monatelange Antragsverfahren verschärfen die Situation zusätzlich.

Wer sich heute zur Führerscheinausbildung anmeldet, muss vielerorts damit rechnen, diese 2021 nicht mehr erfolgreich abschließen zu können. Tausende Führerscheinanwärter*innen warten seit Monaten darauf, ihre Führerscheinausbildung beenden zu können. 

Dabei ist der Besitz eines Führerscheins ein grundlegendes Mobilitätsbedürfnis und oft Voraussetzung für eine berufliche Tätigkeit.

Fahrschulen müssen auch weiterhin eine solide und professionelle Fahrausbildung betreiben können und die Verkehrssicherheit in Deutschland auf dem Weg zur Vision Zero ( Null Verkehrstote) voranbringen.

Dafür braucht es schnelle Hilfe, verlässliche Rahmenbedingungen und temporäre Sonderregelungen:

  1. Zumindest die praktische Fahrausbildung muss in Deutschland wieder flächendeckend unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften ermöglicht werden. Dank ausgefeilter Hygienekonzepte und bereits vorhandener Dokumentationspflichten lässt sich dies auch während der Pandemie verantworten.
  2. Ein Ende des Flickenteppichs: Obwohl es für Art und Inhalte der Fahrausbildung bundesweit einheitliche Regeln gibt,  sind die Bundesländer für Fahrschulen zuständig. Das führte zu einem Verodnungschaos und massiven Wettbewerbsverzerrungen vor allem an den Grenzen der Bundesländer. Damit muss Schluss sein. 
  3. Die Verordnungen müssen einheitlich und verständlich sein, damit Fahrschulinhaber*innen auch ohne abgeschlossenes Jurastudium verstehen, was erlaubt ist und was nicht.
  4. Die Gültigkeit von Prüfaufträgen (§22 Abs. 5 FeV Punkte 1-3) ist bundesweit zumindest temporär auf je 24 Monate zu verlängern, damit Führerscheinanwärter*innen während der Rückstauphase keine zusätzlichen Nachteile erleiden.
  5. In Abstimmung mit den Technischen Prüfstellen müssen die Prüfkapazitäten durch temporäre Maßnahmen deutlich ausgeweitet werden (z.B. Verkürzung Prüfungsdauer, zusätzliches Personal o.ä.)
  6. Aufbauseminare für Fahranfänger*innen müssen bundesweit wieder möglich sein, ggfs. mit temporär reduzierten Gruppengrößen, damit unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern nicht dazu führen, dass Fahranfänger*innen ihre Fahrerlaubnis verlieren, ohne die Chance auf ein Aufbauseminar zu bekommen.
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